Durch die thatkräftige Unterstützung des k. k. Ministeriums des Innern ist die k. k. statistische Central-Commission in die glückliche Lage versetzt, die vorläufigen
Ergebnisse der Volkszählung vom bl, December 1880 für das ganze im Keichsrathe vertretene Ländergebiet um volle vier Monate früher zur Veröffentlichung zu bringen, als es mit den gleichen Nachweisungen der Zählung vom Jahre 18G9 geschehen konnte.
Und zwar enthalten die nachfolgenden Uebersiehten die Volkszahl nach Ländern, Bezirks-Hauptmannschaften und Gerichts-Bezirken, wobei nur Galizien eine Ausnahme macht, indem die Grenzen der Gerichts-Bezirke daselbst mit jenen der Bezirks-Haupt-mannschaften nicht zusammenfallen, sondern mehrere der erstem in die Gebiete von zwei der letzteren übergreifen.
Die Scheidung der Bevölkerung nach Gerichts-Bezirken wird daher für Galizien erst geschehen können, wenn mit den Bezirks-Uebersichten das Detail für die einzelnen Gemeinden zur Verfügung stehen wird.
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